download red

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein, der Mitglied des Sängerkreises Weschnitztal-Überwald im Hessischen Sängerbund e.V.  und somit auch im Deutschen Chorverband e.V. ist, führt den Namen "Sängerquartett 1925".Er hat seinen Sitz im Stadtteil Mittershausen-Scheuerberg der Kreisstadt Heppenheim. Der Verein wurde am 15. Februar 1925 gegründet.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Pflege des Chorgesangs und die Mitwirkung auf kulturellem Gebiet.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  • Durch regelmäßige Proben bereiten sich die Chöre für Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor, stellen sich dabei auch in den Dienst der Öffentlichkeit.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Alle Inhaber von Vereinstätigkeiten sind ehrenamtlich tätig.
  • Die Erfüllung des Vereinszwecks geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.

§ 3 Mitglieder

Der Verein besteht aus aktiven (singenden) und fördernden  (passiven) Mitgliedern.

Aktives Mitglied kann jede Person sein.

Förderndes Mitglied kann jede juristische Person sein sowie jede natürliche Person,  die die Bestrebungen des Chores unterstützen will, ohne selbst zu singen.

Ist die Volljährigkeit beim Eintritt in den Verein nicht erreicht, so ist die Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich.

Über die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand nachzusuchen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

  1. durch freiwilligen Austritt,
  2. durch Tod,
  3. durch Ausschluss.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.

Der Tod eines Mitgliedes bewirkt das sofortige Ausscheiden.

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzumachen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des eingeschriebenen Briefes beim Vorstand eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung, die über die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr möglich ist.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, die aktiven Mitglieder außerdem die Pflicht, regelmäßig an den Singstunden teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten. Gleiches gilt für den von der Mitgliederversammlung aus besonderem Anlass beschlossenen Umlagesatz. Schüler, Studenten, Ehrenmitglieder sowie Witwen von aktiven Mitgliedern sind von der Beitragszahlung befreit.

§ 6 Pflichten des Vereins

Bei der Hochzeit, Silberhochzeit usw. sowie beim 60. Geburtstag eines aktiven Mitgliedes und darauf folgend alle 5 Jahre wird ein Ständchen gesungen.

Bei der Hochzeit, Silberhochzeit usw. sowie beim 60. Geburtstag eines fördernden Mitgliedes und darauf folgend alle 10 Jahre wird nach Möglichkeit und nach Abstimmung mit dem Mitglied ein Ständchen gesungen, sofern das Mitglied im Stadtteil Mittershausen-Scheuerberg wohnt.

Stirbt ein aktives Mitglied, so wird bei dessen Beerdigung gesungen. Hierbei sollte jeder Sänger anwesend sein.

Stirbt ein Ehegatte/eine Ehegattin, Lebensgefährte oder ein Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) eines aktiven Mitgliedes, so wird nach Möglichkeit bei der Beerdigung oder nach Abstimmung mit dem Mitglied zu einem anderen Zeitpunkt gesungen.

Stirbt ein förderndes Mitglied, dessen Ehegatte/Ehegattin/Lebensgefährte oder dessen Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres), so wird nach Möglichkeit bei der Beerdigung oder nach Abstimmung mit den Angehörigen zu einem anderen Zeitpunkt gesungen.

Bei der Beerdigung eines fördernden Mitgliedes oder dessen Angehörigen außerhalb des Stadtteils entfällt das Singen.

§ 7 Verwendung der Finanzmittel

Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung,
  • der Vorstand.

§ 9 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragen.

Eine Mitgliederversammlung ist mindestens vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von dem ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter geleitet. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses zur Auflösung des Vereins, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftführer protokolliert.

Stimmberechtigt sind alle aktiven und fördernden Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Festsetzung, Abänderung und Auslegung der Satzung;
  • Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes; Wahl des Vorstandes;
  • Wahl von zwei Rechnungsprüfern für die Dauer von einem Jahr;
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages;
  • Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes;
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins;
  • Entscheidung über die Berufung nach § 3 und § 4 der Satzung;
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern;
  • Entgegennahme des musikalischen Berichtes des Chorleiters.

Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet beim Vorstand einzureichen.

§ 10 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  • dem geschäftsführenden Vorstand,
  • dem Beirat, gebildet aus mindestens zwei singenden Mitgliedern sowie mindestens einem förderndem Mitglied.

Die Zahl der Beisitzer kann durch die Mitgliederversammlung für jeweils eine Legislaturperiode erhöht werden.

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an

  • der/die Vorsitzende/r,
  • der/die stellv. Vorsitzende/r,
  • der/die Schriftführer/in,
  • der/die Kassenverwalter/in.

Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlzeit aus, so übernimmt auf Beschluss des Vorstandes eines der übrigen Mitglieder die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes.

Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder mündlich einberufen werden.

Die Beschlüsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden oder Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 11 Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 12 Datenschutz

Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.

Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet:

  • Name, Vorname, Anschrift
  • Geburtsdatum und -ort, Hochzeitsdatum
  • Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, Emailadresse)
  • Bankverbindung
  • Zeitpunkt des Eintritts in den Verein

bei aktiven Mitgliedern und Funktionsträgern

  • Funktion im Verein
  • Zeitpunkt des Eintritts in den Verein
  • Ehrungen
  • Stimme

Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben.

Für das Beitragswesen wird des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) gespeichert.

Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.

Aus Gründen der Bestandsverwaltung und der Beitragserhebung werden die unter Ziff. 1 genannten persönlichen Daten im Umfang des Erforderlichen an die Dachverbände (HSB – Hessischer Sängerbund und den DCV - Deutscher Chorverband) weitergeleitet.

Die Meldung von Vereinsmitgliedern und personenbezogenen Daten derselben dürfen vom Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die Dachverbände weitergegeben werden, ebenso an die maßgeblichen Bankinstitute. Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben wird. Im Übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.

Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Homepage und durch Presseverlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.

Bilder, auf denen Mitglieder bei Veranstaltungen des Sängerquartett 1925 oder solchen, an denen dieses öffentlich teilnimmt, zu erkennen sind, werden für die Berichterstattung genutzt, insbesondere schließt dies die Berichterstattung auf der Webseite mit ein.“

§ 13 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mitgliederversammlung mit Zustimmung von drei Viertelteilen der erschienen Mitglieder beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Caritas Sozialstation Heppenheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Stadtteil Mittershausen- Scheuerberg zu verwenden hat.

§ 14 Inkrafttreten

Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 18. Januar 2019 beschlossen worden und mit dem gleichen Tage in Kraft getreten.
Mit gleichem Datum treten alle vorangegangenen Satzungen außer Kraft.

Mittershausen, den 18. Januar 2019

Erich Leinen                                                                          Lilo Steinmann-Bauer

Vorsitzender                                                                          Stellv. Vorsitzende

Unsere Chorproben

Männerchor:
Donnerstag, 20:00 - 21:00 Uhr

Frauenchor:
Donnerstag, 19:00 - 20:00 Uhr

DUI - Die Unbekannten Interpreten:
variabel, siehe "Termine"

Übungsraum und Sängerheim:
Dorfgemeinschaftshaus
Am Auwiesenberg 3
64646 Heppenheim-Mittershausen

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.